Stattliche staatliche Förderung: Digitalisierungsprämie Plus
Mit der Digitalisierungsprämie Plus fördert das Land Baden-Württemberg (über die L-Bank) mittelständische Unternehmen bei ihren Digitalisierungsvorhaben. Bereits in den vorangegangenen Jahren hat das Land insgesamt 116 Millionen Euro für Digitalisierungsprojekte ausgeschüttet. Ziel dieser Fördermaßnahme des Landes Baden-Württemberg ist es, die Digitalisierung von Prozessen, Produkten und Dienstleistungen weiter zu fördern und Unternehmen so die Möglichkeit zu geben, innovative Geschäftsmodelle zu entwickeln.
Das Wichtigste in Kürze
- Die optimale Fördersumme beträgt bei der Digitalisierungsprämie Plus 11.500 Euro, da hier der maximale Förderbetrag von 4.000
Euro gewährt wird. - Förderberechtigt sind Unternehmen aus Baden-Württemberg mit bis zu 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
- Gefördert werden die Digitalisierung von Produktion und Verfahren (CRM- Integration, Cloudtechnologien ...), die Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen (digitale Plattformen, Fernwartung ...) oder die Umsetzung von Strategien und Konzepten zur Digitalisierung (IT- und Datenschutzkonzepte, Social Media Kommunikationskonzepte, digitale Vertriebskanäle ...)
Keine Lust auf Papierkram?
Das STEP-Vertriebsteam unterstützt Sie gerne, Ihren Antrag für die Digitalisierungsprämie Plus korrekt zu verfassen und einzureichen, und begleitet Sie dabei in jeder Phase des Projekts:
- Wir unterstützen Sie bei Auswahl und Formulierung des Projektes
- Wir helfen Ihnen bei Prüfung und Bearbeitung der benötigten Formulare
- Wir übernehmen für Sie die Durchführung der der Antragsstellung
- Wir kontrollieren und überwachen die einzuhaltenden Fristen
- Wir führen die benötigten Nachweise zusammen
- Wir erstellen eine abschließende Rechnungsübersicht und Kostenzuweisung
Mögliche Stolpersteine
Erst beantragen, dann loslegen
Die L-Bank stellt auf ihrer Webseite auch zahlreiche Merkblätter und Muster zum Download bereit, die bei der Antragstellung Hilfe leisten. Was aber im Eifer des Gefechts vergessen geht: Beginnen Sie nicht vor der Antragstellung mit der Projektumsetzung!
Damit das Vorhaben nämlich gefördert werden kann, müssen Sie den Antrag für Ihr Projekt vor Vorhabensbeginn stellen. Sobald Sie erste Verträge für das Projekt unterschrieben haben ("rechtsverbindliche Verpflichtungen"), gilt das Vorhaben nämlich als begonnen - und wäre damit nicht mehr förderfähig, wenn Sie den entsprechenden Antrag noch nicht eingereicht haben.
De-minimis
Bei der "De-minimis-Erklärung" müssen Sie nachweisen, dass Sie bei der Förderung aus anderen Quellen bestimmte Höchstgrenzen nicht überschreiten (200.000 Euro bzw. 100.000 Euro bei Unternehmen, die im Bereich des gewerblichen Straßengüterverkehrs tätig sind). Zu berücksichtigen sind hier beispielsweise auch Förderungen für Elektrofahrzeuge, die oft aus De-minimis-Fördertöpfen stammen.
Achtung, Digitalisierung!
So ganz ohne ironische Pointe kommt aber das Antragsverfahren nicht aus - die Digitalisierungsprämie Plus müssen Sie nämlich ganz klassisch auf Papier einreichen. Drucken Sie also alle Formulare aus, nachdem Sie sie ausgefüllt haben, und senden Sie diese mit einem Anschreiben per Post an die L-Bank:
L-Bank Landeskreditbank Baden-Württemberg
Bereich Finanzhilfen
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe
Überblick
Die Digitalisierungsprämie Plus (Zuschussvariante) der L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg
Grundbedingungen für die Förderfähigkeit.
- Sie führen ein mittelständisches Unternehmen.
- Sie investieren in die Digitalisierung Ihres Unternehmens.
- Sie möchten von einem Zuschuss von bis zu 4.000 € profitieren.
Welche Kosten können gefördert werden?
Finanziert wird die Anschaffung von IKT-Hard- und Software sowie die damit verbundenen Dienstleistungen einschließlich der Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme sowie die notwendigen Schulungen der Mitarbeiter*innen durch externe Anbieter.
- Lizenz- und Systemservicegebühren können für maximal 12 Monate berücksichtigt werden.
- Schulungskosten werden bis zu 50 % der Kosten für Hard- und Software (einschließlich Lizenz- und Systemservicegebühren) sowie den damit verbundenen Dienstleistungen gefördert.
Welche Vorhaben können gefördert werden?
Gefördert werden die Vorhaben zur Digitalisierung von Produktion und Verfahren, zur Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen sowie zur Umsetzung von Strategien und Konzepten zur Digitalisierung. Die Projekte müssen dabei einen erheblichen Digitalisierungsfortschritt für das Unternehmen bedeuten.
Beispiele:
- Aufbau der Infrastruktur für die Erhebung und Analyse großer Datenmengen (Big Data-Anwendungen)
- Aufbau und Ausbau innerbetrieblicher Breitbandnetze (>50 Mbit/s)
- Digitalisierung der Wertschöpfungskette; Integration digitaler Workflows mit Lieferanten und Kunden (e-commerce / e-procurement)
- Aufbau von digitalen Plattformen
- Einführung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie
- Implementierung eines IT- und/oder Datensicherungskonzepts
Bis zu welcher Höhe wird gefördert?
Zuwendungsfähige Ausgaben (Stand 01.01.2023) | Höhe des Zuschusses vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus |
5.000 € bis einschließlich 25.000 € | 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 4.000 € |
Weitere Informationen bei der L-Bank
Digitalisierungsprämie Plus – ZuschussvarianteWir unterstützen Sie bei der Antragstellung - jetzt anfragen!
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